Fördermittel für Wärmepumpen
Zuschüsse für die Anschaffung und Nutzung von Wärmepumpen
Unsere Umwelt hält eine Menge Wärmeenergie bereit. Warum sollten wir diese also nicht nutzen? Mit Wärmepumpen wird genau das getan. Energie aus der Luft, dem Grundwasser oder auch aus dem Erdreich kann mit den entsprechenden Wärmepumpen sinnvoll und effizient genutzt werden.
Die Anschaffung und Nutzung dieser erneuerbaren Energiequelle wird vom Staat mit attraktiven Zuschüssen gefördert. Hier finden Sie eine Übersicht, welche Wärmepumpenmodelle mit welchen Zuschüssen von dem BAFA unterstützt werden können.
Förderübersicht Wärmepumpe (Basis-, Innovations- und Zusatzförderung)
Bitte wählen Sie hier aus, für welche Anlagen Sie sich interessieren - die entsprechenden Teile der Tabelle werden dann hervorgehoben.
Gasbetriebene Wärmepumpen | |
Elektrisch betriebene Luft/Wasser-WP | |
Elektrisch betriebene Wasser/Wasser-WP oder Sole/Wasser-WP |
Maßnahme | Basisförderung | Innovationsförderung 1 | Zusatzförderung 2 | |||||||
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Wärmepumpen (WP) bis 100 kW Nennwärmeleistung | Gebäudebestand | Gebäudebestand | Neubau | Lastmanagementbonus 3 | Kombinationsbonus | Gebäudeeffizienzbonus 5 | Optimierungsmaßnahme 6 | |||
Solarkollektoranlage, Biomasseanlage | PVT- Kollek |
Wärmenetz | ||||||||
Gasbetriebene Wärmepumpen (gasmotorische WP, SorptionsWP) JAZ: Wohngebäude: ≥ 1,25 Nichtwohngebäude: ≥ 1,3 |
-> | 100 €/kW | 150 €/kW | 100 €/kW | 500 € | 500 € | 500 € | 500 € | zusätzlich 0,5 × Basis- oder Innovationsförderung | mit Errichtung: 10 % der Nettoinvestitionskosten 6.1 – – – – nachträglich (nach 3-7 Jahren): 100 bis max. 200 € 6.2 – – – – nachträglich (nach 1 Jahr): bis 250 € 6.3 |
Mindestförderbetrag | 4.500 € (bis 45,0 kW) | 6.750 € (bis 45,0 kW) |
4.500 € (bis 45,0 kW) |
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Elektrisch betriebene Luft/Wasser-WP JAZ: ≥ 3,5 |
-> | 40 €/kW | 60 €/kW | 40 €/kW | ||||||
Mindestförderbetrag bei leistungsgeregelten und/ oder monovalenten WP |
1.500 € (bis 37,5 kW) | 2.250 € (bis 37,5 kW) |
1.500 € (bis 37,5 kW) |
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Mindestförderbetrag bei anderen WP |
1.300 € (bis 32,5 kW) | 1.950 € (bis 32,5 kW) |
1.300 € (bis 32,5 kW) |
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Elektrisch betriebene Wasser/Wasser-WP oder Sole/Wasser-WP JAZ: Wohngebäude: ≥ 3,8 Nichtwohngebäude: ≥ 4,0 |
-> | 100 €/kW | 150 €/kW | 100 €/kW | ||||||
Mindestförderbetrag bei elektr. Sole-WP mit Erdsondenbohrungen | 4.500 € (bis 45,0 kW) | 6.750 € (bis 45,0 kW) |
4.500 € (bis 45,0 kW) |
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Mindestförderbetrag bei anderen WP | 4.000 € (bis 40,0 kW) | 6.000 € (bis 40,0 kW) |
4.000 € (bis 40,0 kW) |
Gebäudebestand: Ein Gebäude, in dem zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der beantragten Anlage seit mehr als zwei Jahren ein anderes Heizungs- oder Kühlsystem installiert ist.
1 Innovationsförderung: Voraussetzung ist eine verbesserte Systemeffizienz oder eine höhere Jahresarbeitszahl (JAZ) der beantragten Wärmepumpe: elektrisch betriebene Wärmepumpen mind. 4,5, gasmotorisch betriebene Wärmepumpen mind. 1,5
2 Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar. Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus und Optimierungsmaßnahme nur im Gebäudebestand.
3 Die Wärmepumpenanlage ist lastmanagementfähig. Voraussetzung: Errichtung eines Pufferspeichers mit mind. 30 Ltr./kW und das Zertifikat „Smart Grid Ready“.
4 PVT-Kollektoren und andere nicht förderfähige Kollektoren müssen einen Beitrag als Wärmequelle für die Wärmepumpe leisten. Bruttokollektorfläche mind. 7,0 m2.
5 Bonus für effiziente Wohngebäude im Gebäudebestand. Voraussetzungen: Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 (d. h. der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissions-wärmeverlust beträgt maximal das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes; es gelten die Höchstwerte der EnEV 2013 Anlage 1 Tabelle 2), hydraulischer Abgleich, Anpassung der Heizkurve, Online-Bestätigung eines zugelassenen Sachverständigen.
6 Einzelmaßnahmen zur energetischen Optimierung der Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung in Bestandsgebäuden.
6.1 Zusammen mit der Errichtung einer Wärmepumpe. Begrenzung auf höchstens 50 % der Basisförderung.
6.2 Nachträglich nach 3 bis 7 Jahre nach Inbetriebnahme. Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten.
6.3 Nachträglich nach mind. einem Jahr (Wärmepumpencheck). Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten.
Alle Angaben ohne Gewähr
Quelle: BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Alle Angaben ohne Gewähr
Hier finden Sie die entsprechenden Anträge des BAFA:
- Antrag auf Innovationsförderung für eine effiziente Wärmepumpe (Allgemein)
- Antrag auf Innovationsförderung für eine effiziente Wärmepumpe (Privatperson)
- Antrag auf Innovationsförderung für eine effiziente Wärmepumpe (Unternehmen)
- Antrag auf Förderung einer effizienten Wärmepumpe zur Prozesswärmeerzeugung
- Antrag auf Förderung eines Wärmepumpenchecks
Sollten Sie weitere Fragen zu aktuellen Fördermitteln haben, nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gern individuell.